Verhinderungspflege

Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Wenn pflegende Angehörige eine Pause für sich selber nehmen möchten, kann die Verhinderungspflege beantragt werden.

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden mindestens sechs Monate vor der Verhinderung in der häuslichen Umgebung gepflegt wurden.

Pro Kalenderjahr besteht ein Gesamtanspruch für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet Ihre Pflegekasse maximal 1.612 Euro.

Für die Zeit der Verhinderungspflege muss vor Beginn ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden.

Sollten dabei Fragen aufkommen oder Hilfestellungen nötig sein – sind wir Ihnen gerne behilflich.